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Die Hochzeitsversicherung

Die Hochzeitsversicherung

weil auch der schönste Tag in die Hose gehen kann

 

 

Die Hochzeitsversicherung

Die Hochzeit ist für die "meisten" Menschen einer der schönsten Tage ihres Lebens. Eine Hochzeit auszurichten kostet euch aber nicht nur Zeit bei der Planung, sondern in der Regel auch einen Haufen Geld. Die Location, das Essen, die Torte, die Dekoration, der DJ und und und. Da kommen mehrere 1.000 EUR schnell zusammen. Auch bei der besten Planung können unvorhersehbare Umstände wie Krankheit, Ausfall des Caterers, der Tod eines nahen Verwandten oder auch ein "NEIN!" beim Standesamt dazu führen, dass die Hochzeit abgesagt werden muss und Ihr auch noch auf hohen Kosten sitzen bleibt. Mit einer Hochzeitsversicherung schützt ihr euch vor den finanziellen Folgen. Dabei liegt der Beitrag für eine solche Absicherung bei weniger als 2 % der Gesamtkosten.

Wir haben die Hochzeitsversicherung genauer beleuchtet und das Wichtigste für euch hier zusammengetragen.


Was ist bei der Hochzeitsversicherung versichert?

Versichert ist die Hochzeit und die dazugehörigen Feierlichkeiten wie Polterabend, standesamtliche und kirchliche Trauung.
Der Versicherungsumfang der Hochzeitsversicherung reicht von den Trauringen über die Hochzeitstorte bis zur Saalmiete.
Zu den versicherten Kosten gehören z.B.:

  • Miete für Saal, Zelte, Pavillons,
  • Catering inkl. Gläser, Geschirr, Besteck,
  • Dekoration / Brautstrauß,
  • DJ / Musik,
  • Fotograf,
  • Friseur, Stylist,
  • Kutsche / Stretch-Limo, etc.,
  • Hochzeitstorte,
  • Kinderbetreuung,
  • Standesamt / Kirche,
  • Übernachtung versicherter Hochzeitsgäste;
  • Brautkleid / Hochzeitsanzug / Trauringe,
  • Security,
  • Druckkosten für Einladungen, etc.,
  • Moderator / Conférencier,
  • Shuttleservice

Wer ist versichert?

Zu den versicherten Per­sonen im Rahmen der Hochzeitsversicherung gehören natürlich das Brautpaar sowie die Angehörigen (Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Geschwister) und die Trauzeugen.


Wann zahlt die Hochzeitsversicherung?

Ihr erhaltet Leistungen aus der Hochzeitsversicherung, wenn der Polterabend  und oder die Hochzeitsfeiern nicht stattfinden können aufgrund:

  • Unfall der versicherten Per­sonen
  • schwere Erkrankung der versicherten Per­sonen (einschließlich Corona-Erkrankung)
  • Tod der versicherten Per­sonen
  • Sachschaden am Eigentum durch diverse Elementarereignisse oder Straftaten Dritter
  • Insolvenz des Dienstleisters (Catering, DJ, etc.)
  • Ausfall der Location (z.B. durch Brand, Doppelbuchung, etc.)
  • Schadenersatzansprüche bei den Veranstaltungen (z.B. Beschädigung einer Eingangstür des gemieteten Saals)
  • Nichtlieferung oder Zerstörung des Brautkleides/Hochzeitsanzuges/der Trauringe
  • Ausfall/Nichterscheinen des Brautfotografen, DJs, Caterers
  • Eheverweigerung beim Standesamt
  • Hindernisse bei der Anreise durch Unwetter, höhere Gewalt, unverschuldeter Stornierung bei Anreise per Flug und/oder Bahn

Die Leistungen aus der Hochzeitsversicherung beinhalten die vertraglich geschuldeten Stornokosten der versicherten Feiern. Außerdem sind im Versicherungsfall alle notwendigen Mehrkosten einer Umbuchung der ausgefallenen Feier bzw. Feiern auf einen anderen Termin innerhalb von 12 Monaten und im gleichen Umfang versichert.


Was ist noch bei der Hochzeitsversicherung vesichert?

In der Hochzeitsversicherung ist zusätzlich noch eine Veranstalterhaftpflicht mitversichert. Diese leistet, wenn bei der Feier beispielsweise die Einrichtung der Location beschädigt wird.


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Wo besteht Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz gilt für Feiern in Deutschland, die anlässlich der Hochzeit stattfinden.


Was ist nicht versichert?

Bei Versicherungen sollte man generell ja auch immer mal schauen was nicht versichert ist. Wir haben für euch einen Auszug aus dem Bedingungswerk.

Kein Versicherungsschutz besteht:

  • bei Erkrankungen, die den Umständen nach aufgrund psychischer Reaktionen auf einen Terrorakt, ein unvorhersehbares Unglück (bspw. Flugzeugabsturz, Bahnunglück, Verkehrsunfall), eine Naturkatastrophe oder aufgrund Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen oder Terrorakten auftreten.
  • bei Ausfall von anderen Mitwirkenden genannten Per­sonen. (Also weder die nahen Verwandten wie bspw. Eltern oder Kinder)
  • für Entziehungen oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.
  • für Suchterkrankungen.
  • für durch die versicherten Per­sonen oder den Organisator vorsätzlich herbeigeführten Versicherungsfälle. Hierunter fällt jedoch nicht eine überraschenderweise beim Standesamt erfolgte Verweigerung der Eheschließung.
  • für Schäden aufgrund von Kriegsereignissen.
  • für Schäden, soweit Sie eine anderweitige Entschädigung z.B. aus einem anderen Versicherungsvertrag beanspruchen können.
  • bei finanziellen Verlusten aus der Durchführung der versicherten Hochzeit, insbesondere durch Ausbleiben von Gästen oder finanzieller Unterstützung durch Sponsoren oder sonstigen finanziellen Stellen.
  • bei finanziellen Schwierigkeiten der versicherten Per­sonen.
  • für (Vor-)Erkrankungen, die bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits diagnostiziert waren oder deren Ausbruch aufgrund der physischen oder psychischen Situation der versicherten Per­sonen vorhersehbar war, Selbstmord oder versuchten Selbstmord oder Selbstverstümmelung, Schwangerschaft oder Geburt; Drogen-, Alkohol- oder Medikamentenmissbrauch und deshalb notwendiger Behandlungs- oder Entzugsmaßnahmen.
  • für Betreiben gefährlicher Sportarten und Tätigkeiten wie z.B. Drachen- und Gleitschirmfliegen, Fallschirmspringen, der Teilnahme an privaten oder organisierten Sportveranstaltungen, Durchführung von Hochzeitsspielen.
  • für natürliche Abnutzung, Verschleiß, Wertminderung.
  • für Verlust/Diebstahl von Schmuck der Brautleute.

Besteht bei Covid/Corona Versicherungsschutz?

Eine Corona-Infektion gilt als schwere Erkrankung und ist somit versichert. Voraussetzung hierfür ist, dass zum Zeitpunkt der Infektion die betroffene Person einen vollständigen Impfschutz gemäß Vorgabe des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beziehungsweise des zuständigen Bundeslandes besessen hat.

Sollte es zu Schließungen oder Verboten durch die Bundesregierung kommen besteht hierfür kein Versicherungsschutz da Verfügungen von hoher Hand nicht versichert. Dies würde aktuell auch die Beiträge in schwindelerregende Höhen treiben.


Wann sollte eine Hochzeitsversicherung abgeschlossen werden?

Eine Hochzeitsversicherung muss mindestens einen Monat vor dem beabsichtigten Hochzeitstermin abgeschlossen werden.


Welchen Anbieter empfehlen wir?

Nach Prüfung der Bedingungswerke mehrerer Versicherer (bspw. Allianz und Hanse Merkur) empfehlen wir den Tarif der Waldenburger Versicherung. Der Tarif schließt die meisten Fälle in den Versicherungsschutz ein und ist vom Beitrag her sauber kalkuliert. (Versicherungsbedingungen der Waldenburger Hochzeitsversicherung)


Unser Fazit

Eine Hochzeitsversicherung macht bei aufwendingen und teuren Hochzeiten durchaus Sinn, da die Kosten für diesen Schutz im Schnitt weniger als 2 % der Gesamtkosten der Hochzeit betragen. Ihr werdet definitiv sorgenfreier auf euren großen Tag hinfiebern können. Bei der Waldenburger finden wir einen sehr starken Tarif. Solltet ihr finanziell so gut dastehen, dass euch ein Ausfall der Hochzeit finanziell nicht tangiert, benötigt ihr diesen Schutz definitiv nicht.

Gerne dürft ihr eure Hochzeitsversicherung natürlich auch über uns abschließen. Sollte es zum Schadensfall kommen, stehen wir euch mit unserem Team mit Rat und Tat zur Seite und unterstützen euch dabei eure Ansprüche gegenüber der Versicherung durchzusetzen.


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Für Hochzeiten über 20.000 Euro

Bei Hochzeiten, bei denen mehr als 20.000 Euro versichert werden sollen, müssen wir bei der Verischerung eine gesonderte Anfrage stellen.


Ihr wollt eine Beratung zur Hochzeitsversicherung?

Wir rufen euch gerne zurück


Über uns und warum über uns abschließen

Am 25.02.2022 haben wir, Markus und Natalia, selber geheiratet. Wie die Meisten von uns, hatten wir etwas Angst davor auf den Kosten sitzen zu bleiben wenn unsere Feier bspw. wegen Corona nicht stattfinden kann.  Markus hat einen Bachelor in BWL Versicherungen und Finanzen der dualen Hochschule Stuttgart und hat sich seit 2013 als unabhängiger Ver­sicherungs­makler (MR Risiko- und Finanzmanagement) selbstständig gemacht. Da lag es nahe, sich mal die versicherungstechnische Seite genauer anzuschauen und daraus ist dann dieHochzeitsversicherung.de geworden.

Wir sind kein Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und kein großer Versicherungsvertrieb sondern ein kleines, junges aber unabhängiges Familienunternehmen. Wir stehen euch mit Rat und Tat zur Seite und das auch im Schadensfall.

Liebe Grüße

Markus, Natalia und seit dem 04.04.2022 Paul  


PS: Kleiner Tipp am Rande

Solltet Ihr mit dem Gedanken spielen, noch vor der Hochzeit eine professionelle Zahnreinigung oder ein Bleaching machen zu lassen, damit Ihr das perfekte Lächeln habt. Dann schaut doch mal auf unserer Seite Zahnschutzplus vorbei. Hier haben wir uns mit der Thematik beschäftigt, ob und vorallem wann sich eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung überhaupt lohnt.


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